Dieser war zum Tatzeitpunkt Betreiber des Restaurants M.________ in U.________ (Ort), in welchem auch der Beschwerdeführer verkehrt hatte. Im Jahr 2015 wurde zwecks Aufklärung eines anderen Delikts N.________ erkennungsdienstlich (inkl. WSA) erfasst. Dabei stellte sich eine Übereinstimmung mit dem am Domizil der Familie F.________ gesicherten Mischprofil und der im Rahmen der zum Nachteil von K.________ begangenen Freiheitsberaubung gesicherten DNA-Spur heraus. N.________ wird vor diesem Hintergrund dringend verdächtigt, sowohl am Mord zum Nachteil von D.________, wie auch an der Freiheitsberaubung zum Nachteil von K.________ beteiligt gewesen zu sein. Weiter soll sich N._____