der Anreiz zu Verdunkelungshandlungen ist somit grundsätzlich hoch. Die Ermittlungen sind noch in vollem Gange und es sind mehrere Berichte ausstehend, namentlich wurde noch kein abschliessender Anzeigerapport erstellt. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ergebnisse dieser zahlreichen offenen Ermittlungshandlungen zu weiteren Abklärungen resp. Einvernahmen von Personen führen, welche ohne Beeinflussung erfolgen können müssen. Zusammenfassend ist somit die Kollusionsgefahr insbesondere mit Blick auf den frühen Stand des Verfahrens und die zahlreichen offenen Ermittlungshandlungen noch zu bejahen.