Indem sie den mit Blut behafteten Baseballschläger beim Auffinden des Verstorbenen ihrem Sohn übergab, nahm sie ferner durchaus eine potenzielle Kollusionshandlung vor. Es sei an dieser Stelle auch auf die Erwägung des Beschlusses vom 16. Dezember 2020 verwiesen, gemäss welcher die Beschwerdeführerin von verschiedener Seite als äusserst temperamentvoll und impulsiv beschrieben wird (mit Hinweis auf die Einvernahme P.________ vom 29. Oktober 2020 Z. 210 ff. und Einvernahme Q.________ vom 20. Oktober 2020 Z. 70 ff.).