Dass J.________ als Fachmann und ohne ersichtliche Beweggründe für eine Falschbeschuldigung angibt, er habe das Auto der Beschwerdeführerin am Abend des 18. Oktobers 2020 unterwegs gesehen, widerspricht ihren eigenen Behauptungen, zuhause gewesen zu sein. Dies stellt einen von mehreren deutlichen Anhaltspunkten für eine Täterschaft ihrerseits dar. 5.9 Die Beschwerdeführerin macht ferner sowohl in Bezug auf die SMS an K.________ als auch das Streamen des Films auf Hollystar geltend, dass sie dies nicht belaste.