Die Verteidigung hat u.a. vorgebracht, dass ein Auto immer anders klingt, je nachdem von wo man es 'hört'. Darauf ist die Vorinstanz mit keinem Wort eingegangen und hat damit einen wesentlichen Umstand bei der Würdigung der Aussagen von Herrn J.________ nicht berücksichtigt. Wenn man dann noch weiss, dass es sich bei silber/grau um die zweithäufigste Autofarbe im Europäischen Raum handelt, dann kann man auch nicht mehr von einer 'auffälligen' Farbe reden, wie das die Vorinstanz gemacht hat (vgl. S. 7). Und dass es bereits dunkel war und die Sichtverhältnisse daher eingeschränkt waren, ist auch erstellt.