6 rerin kam, in dessen Zentrum sein Mobiltelefon stand. Dass die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 2020 noch den Schlüssel zur Wohnung und einen Arbeitsvertrag hatte, spricht nicht unbedingt gegen ein Zerwürfnis, sondern kann genauso gut den Kontaktabbruch untermauern, welcher ferner auch aus den Aussagen F.________s und der Handyauswertung hervorgeht.