5.7.2 Dass eine Trennung oder Scheidung zwischen den Eheleuten tatsächlich einmal explizit thematisiert wurde, wird von der Vorinstanz nicht behauptet und die Frage kann vorliegend auch offenbleiben. Unbestritten ist allerdings, dass es am 24. September 2020 zu einem Streit zwischen dem Verstorbenen und der Beschwerdefüh-