Das spricht gegen eine Trennung und wird von der Vorinstanz mit keinem Wort erwähnt. Auch dass sie noch immer über einen Arbeitsvertrag verfügte spielt offenbar keine Rolle. Dass es in den Ferien zu einem Streit gekommen ist, wurde durch meine Mandantin bestätigt. Das kommt in jeder Beziehung vor. Dass man aber aufgrund dieses Streits versucht eine Trennung herzuleiten, greift nicht. Zumal sich — wie erstellt wurde — zahlreiche persönliche Gegenstände meiner Mandantin in der Wohnung am G.________ befanden.