Im Gegenteil, hätte sie das Ladekabel so kurz vor der Tat berührt wäre die DNA Spur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur 'sehr schwach' ausgefallen, sondern klar und deutlich. […] Auf das Argument der Verteidigung, wonach es keine Beweise gebe, dass sich das Telefondisplay nicht mehr willentlich einschalten liess, ist die Vorinstanz nicht eingegangen. Auch darauf, dass der Verstorbene in der Regel keine Wecker stellte. Es ist nicht plausibel belegt, wieso die Zerstörung des Mobiltelefon einen Hinweis auf eine Täterschaft meiner Mandantin liefern soll.