5.4 5.4.1 Im Zusammenhang mit dem beschädigten Holzrahmen macht die Beschwerdeführerin geltend, der Vorinstanz könne bei ihrer Argumentation betreffend die Flügeltüren nicht gefolgt werden: Bei der Balkontüre handelt es sich um zwei Flügeltüren, wobei die rechte Flügeltür durch die Linke zugehalten wird. Das heisst, wenn man die Linke öffnet, dann ist auch die Rechte offen. Es ist aufgrund der Fotos ersichtlich, dass beim Eintreffen der Polizei die linke Tür offenstand, aber wie sie geöffnet wurde, lässt sich damit nicht erklären.