___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 28. Februar 2021 (eingegangen am 2. März 2021) erneut Beschwerde und stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – folgende Anträge: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland vom 16. November 2020 sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen; 2. Eventualiter: Die Untersuchungshaft sei um zwei Monate zu verlängern.