___ Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten an. Auf Beschwerde hin bestätigte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 (BK 20 511) diesen Entscheid. Mit Entscheid vom 17. Februar 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere sechs Monate, das heisst bis am 6. August 2021. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___