3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (per Kurier) Bern, 23. März 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: Oberrichter J. Bähler Der Gerichtsschreiber: