3.3 Der Gesuchsgegner entgegnete dem wie folgt: Tatsache ist, dass am 03.12.2020 eine Hauptverhandlung durchgeführt wurde u.a. mit dem hier (wieder) Beschuldigten als beschuldigte Person (PEN 19 75/76). Der Beschuldigte wurde verurteilt und erhob am 09.12.2020 (Eingang) Berufung gegen das Urteil vom 03.12.2020. In der Folge wurde vom Gericht eine umfassende Urteilsbegründung erstellt, welche effektiv 54 Seiten umfasst (die Ehefrau des Beschuldigten wurde ebenfalls verurteilt und erhob ebenfalls Berufung). Die definitive Fassung der Urteilsbegründung lag am 09.02.2021 vor.