3. Die für den 24.02.2021 angesetzte Hauptverhandlung wurde umgehend abgesetzt. Der Beschuldigte wurde vom Gerichtspräsidenten noch am 23.02.2021 telefonisch über die Terminabsetzung informiert. 4. Die amtlichen Akten PEN 20 692 werden in Anwendung von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO zur Behandlung des Ablehnungsgesuchs an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern weitergeleitet. 5. Mit weiteren Verfügungen wird bis zum Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern zugewartet.