gegen ihn in Betreibung gesetzten Rechnungen keine Rechtsgrundlage hätten. Er brauche keine Krankenversicherung in der Schweiz und hätte deshalb die Prämien nicht bezahlen müssen. Das Betreibungsamt hätte den Entscheid der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Amt für Sozialversicherungen, abwarten müssen und hätte auch seinen Arbeitgeber nicht anrufen dürfen.