Nach Eingang der Sicherheitsleistung am 10. März 2021 wurde den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde eingeräumt. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellten in ihren Stellungnahmen vom 23. bzw. 31. März 2021 den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Die Eingaben wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 1. April 2021 am 6. April 2021 zugestellt.