Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 25. Februar 2021 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Eröffnung einer Untersuchung. Der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete am 3. März 2021 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung eine Sicherheit von CHF 1'000.00 zu leisten. Nach Eingang der Sicherheitsleistung am 10. März 2021 wurde den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde eingeräumt.