Der Beschuldigte pflege einen luxuriösen Lebensstil, der seine finanziellen Möglichkeiten bei weitem übersteige. So habe er sich gemäss eigenen Aussagen mit den zuletzt ertrogenen Geldern unter anderem Fahrzeuge der Marken I.________ und J.________ sowie eine längere Reise nach New York finanziert, so dass auch aus diesem Grund zu befürchten sei, dass er seinen hohen Lebensstandard in Zukunft nicht mit seinem legalen Einkommen aus Arbeitslosengeld und einem selbstständigen Teilzeiterwerb werde bestreiten können, sondern weitere – auch schwerwiegende – Vermögensdelikte begehen werde.