Auch juristische Personen, insb. kleine und mittlere Unternehmen, könnten besonders schwer betroffen sein (BGE 146 IV 136 E. 2.4 ff.). Der Beschuldigte habe bereits zahlreiche Betrüge begangen und zuletzt namentlich ein kleines Unternehmen, welches infolge der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt habe und Angestellte habe entlassen müssen, mit Diebstählen und Betrügen in kurzer Zeit um rund CHF 50'000.00 gebracht. Dadurch habe er die Inhaberin in grosse Not und Existenzängste getrieben.