- am 30.04.2020 ca. CHF 4’900.00 aus der Kasse seiner damaligen Arbeitgeberin H.________ SA (Firma) sowie einen Stempel mit der Firmenadresse entwendete. Der Beschuldigte sei bezüglich dieser Delikte mit Ausnahme des Vergewaltigungsvorwurfs geständig. Die Strafuntersuchung sei so weit fortgeschritten, dass am 26.08.2020 die Mitteilung gemäss Art. 318 StPO erfolgt und in Aussicht gestellt worden sei, Anklage zu erheben. Die Staatsanwaltschaft verweist hierzu auf verschiedene Anzeigerapporte. In der Zwischenzeit seien jedoch diverse weitere Anzeigen gegen den Beschuldigten wegen lnternetbetrügen im Jahr 2020 eingetroffen.