1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft oder Beschwerdeführerin) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung, gewerbsmässigen Betrugs (mehrfach), Urkundenfälschung (mehrfach) etc. Am 25. Februar 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für drei Monate. Mit Entscheid vom 26. Februar 2021 wies das Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Untersuchungshaft ab.