Damit hat sie es selbst zu verantworten, dass der D.________(Fahrzeug) beschlagnahmt worden ist. Zur Gutheissung der Beschwerde kommt es vorliegend lediglich deshalb, weil die Beschwerdeführerin nach Beschwerdeerhebung im Beschwerdeverfahren ein Schreiben des Strassenver- kehrs- und Schifffahrtsamtes und ein solches des Verkehrsprüfungszentrums E.________(Ortschaft) eingereicht hat, welche belegen, dass der Beschuldigte 2 nunmehr berechtigt ist, ein Fahrzeug in der Kategorie des beschlagnahmen D.________(Fahrzeug) zu fahren. Damit ist der Beschlagnahmegrund im Verlauf des Beschwerdeverfahrens zufolge veränderter Umstände weggefallen (Art.