5. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde zufolge der sich im Beschwerdeverfahren ergebenden veränderten Verhältnissen gutzuheissen. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12. Februar 2021 betreffend Beschlagnahme des D.________(Fahrzeug) ist aufzuheben. Das Fahrzeug ist der Beschwerdeführerin auszuhändigen.