95 SVG). Dem Inhaber eines gültigen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie nur erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht (vgl. Art. 44 Abs. 1 VZV; vgl. ebenso Art. 29 Abs. 1 VZV, wonach eine Kontrollfahrt anzuordnen ist, wenn Zweifel an der Fahrkompetenz eines Fahrzeugführers bestehen).