5 es ihm lediglich formell an einem gültigen Führerausweis fehle, sind ihr obige Ausführungen entgegenzuhalten (Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG = Vergehen; zudem Geschwindigkeitsüberschreitung bei den Fahrten ohne gültigen Führerausweis). Geschütztes Rechtsgut von Art. 95 SVG ist die Verkehrssicherheit bzw. der Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer vor einer abstrakten Gefahr.