Ebenfalls hat er sich am 8. Januar 2021, nachdem er am Schalter des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes seinen ausländischen Führerausweis hinterlegt hatte und er darauf hingewiesen worden war, dass es ihm in der Schweiz nicht erlaubt ist, Motorfahrzeuge zu führen, an das Lenkrad eines Personenwagens gesetzt und ist davongefahren (vgl. S. 4 des Anzeigerapportes der Kantonspolizei Bern vom 22. Februar 2021). Der Beschuldigte 2 hatte keine Antwort darauf, weshalb er den D.________(Fahrzeug) gefahren ist, obwohl er bereits vorher gewusst hatte, dass er in der Schweiz nicht mehr berechtigt ist, ein Motofahrzeug zu lenken (vgl. Z. 91 ff., 97 ff.