Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 22. Februar 2021). Auch die Beschwerdeführerin gesteht ein, ihrem Ehemann das oben genannte Fahrzeug mehrfach überlassen zu haben, obwohl sie Kenntnis davon gehabt hatte, dass dieser mangels schweizerischen Führerausweises nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu lenken (vgl. Z. 47 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 12. Dezember 2020; Z. 21 ff., 100 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 15. Februar 2021 [Beginn: 13:56 Uhr]; Z. 22 ff., 52 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 15. Februar 2021 [Beginn: 14:18 Uhr]).