3 Rahmen einer Strafuntersuchung wegen wiederholten Fahrens ohne Führerausweis beschlagnahmt werden können. Hierbei ging es offensichtlich um eine Einziehungsbeschlagnahme. Eine Beschlagnahme zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Gelstrafen, Bussen und Entschädigungen wurde in der angefochtenen Verfügung mit keinem Wort begründet und es wurde insbesondere auch nicht auf die Voraussetzungen von Art. 268 StPO Bezug genommen (Beschlagnahme nur, wenn dies zur Deckung von Verfahrenskosten und Entschädigungen sowie von Gelstrafen und Bussen voraussichtlich notwendig sein wird;