_ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20) und Widerhandlungen gegen das SVG durch Fahren ohne Berechtigung. Mit Verfügung vom 12. Februar 2021 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft den auf die Beschwerdeführerin eingelösten D.________(Fahrzeug) Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 25. Februar 2021 Beschwerde. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung.