vgl. auch den Hinweis auf S. 27 des IRM-Gutachtens, wonach in der MRI-Untersuchung vom 24. Juni 2017 keine Blutgerinsel-Problematik als Ursache des progressiv ischämischen Hirninfarkts erkennbar gewesen sei). Letztlich bestätigte denn auch die Beschwerdeführerin selbst, dass das Thema Lysetherapie hinfällig werde, wenn sie durch den Hirninfarkt keinen Schaden erlitten habe. Es ist gutachterlich bestätigt, dass aufgrund des am 23./24. Juni 2017 erfolgten Hirninfarkts bei der Beschwerdeführerin keine Restfolgen zurückgeblieben sind (vgl. S. 21, 24, 27 und 31 des IRM-Gutachtens;