Aus dem Gutachten ergibt sich, dass selbst wenn bei korrekter Überwachung der Hirninfarkt der Beschwerdeführerin zeitlich früher erkannt worden wäre, im vorliegend konkreten Fall eine Lysetherapie keine nachweisbar bessere Genesung gebracht hätte. In der gleichtägig durchgeführten MRI-Untersuchung seien keine Blutgerinsel zur Darstellung gekommen und die Lysetherapie gehe ihrerseits mit medizinischen Risiken einher, wie beispielsweise dem Risiko möglicher Blutungen im Gehirn (vgl. S. 27 des IRM-Gutachtens). Der Verweis der Beschwerdeführerin auf statistische Zahlen betreffend die Chancen auf eine Genesung nach einer Lysetherapie ändert daran nichts.