Die Lysetherapie sei ihrerseits zudem mit Risiken verbunden, etwa dem Risiko möglicher Blutungen im Gehirn. 3.4 Am 23. Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit folgender Begründung ein: Aus dem medizinischen Gutachten gehe klar hervor, dass einerseits die erneute Ischämie im Hirnstamm der Beschwerdeführerin in der Nacht vom 23. Juni auf den 24. Juni 2017 im E.________(Spital) schicksalshaft gewesen sei und medizinisch nicht hätte abgewandt werden können.