Es seien im Nachgang zum Hemisyndrom links vom 23./24. Juni 2017 keine motorischen Ausfälle mehr an den Extremitäten im Rahmen der klinisch-neurologischen Verlaufsuntersuchung festgestellt und ein Normalbefund von NIHSS 0/42 erfasst worden. Gesetzt den Fall, dass der diagnostizierte Hirninfarkt ca. zwischen 03.00 Uhr und 05.00 Uhr seinen Beginn genommen hätte, bereits in diesen frühen Morgenstunden eine pathologische Neurologie zu erkennen gewesen wäre, eine Diagnose gestellt und die Beschwerdeführerin unverzüglich ins D.________(Spital) zur Evaluation einer Lysetherapie trans-