Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 1. Februar 2018 eine Untersuchung gegen A.________ wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und holte beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern zur Klärung der Frage, ob Sorgfaltspflichtverletzungen seitens des medizinischen Personals des E.________(Spital) vorliegen und ob jene gegebenenfalls eine dauernde körperliche Schädigung der Beschwerdeführerin zu Folge gehabt haben, ein Gutachten ein. PD Dr. med. Dr. iur.