Gefässverschlüsse durch thrombotisches Material (Blutgerinsel) seien keine erkennbar gewesen. Die Neurorehabilitation erfolgte vom 30. Juni bis 20. Juli 2017 im F.________(Spital), wo die Beschwerdeführerin gemäss Austrittsbericht vom 25. Juli 2017 bei der Entlassung verkehrssicher und in allen Alltagsaktivitäten selbständig gewesen sei. Es hätten keine ergotherapeutisch relevanten Defizite mehr bestanden. Gemäss den neurologischen Verlaufskontrollen im D.________(Spital) am 15. Dezember 2017 und 31. Januar 2018 habe sich ein erfreulicher Verlauf ohne erneute cerebrale Ereignisse mit einem aktuellen NIHSS von 0 Punkten gezeigt.