Daraufhin sei der Dienstarzt herbeigerufen worden, welcher die Beschwerdeführerin untersucht und anschliessend mit der Verdachtsdiagnose auf ein erneutes cerebrovaskuläres Ereignis (CVI) mit motorischem Hemisyndrom links mittels Rettungsdienst ins D.________(Spital) habe zurückverlegen lassen (vgl. Kurzaustrittsbericht des E.________(Spital) vom 24. Juni 2017). Im D.________(Spital) wurde am 23. Juni 2017 ein progressiver ischämischer Hirninfarkt im Bereich der rechtsseitigen ventralen Medulla oblongata diagnostiziert. Gefässverschlüsse durch thrombotisches Material (Blutgerinsel) seien keine erkennbar gewesen.