Um 05.07 Uhr wurde vermerkt, dass die Beschwerdeführerin schlafend angetroffen worden sei. Gemäss Eintrag von 10:28 Uhr sei um 09.15 Uhr der Ehemann der Beschwerdeführerin eingetroffen und habe festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den linken Arm nicht mehr einsetze. Daraufhin sei der Dienstarzt herbeigerufen worden, welcher die Beschwerdeführerin untersucht und anschliessend mit der Verdachtsdiagnose auf ein erneutes cerebrovaskuläres Ereignis (CVI) mit motorischem Hemisyndrom links mittels Rettungsdienst ins D.________(Spital) habe zurückverlegen lassen (vgl. Kurzaustrittsbericht des E.________(Spital) vom 24. Juni 2017).