3. 3.1 Aus den Akten ergibt sich zusammengefasst folgender Sachverhalt: Am Abend des 23. Juni 2017 um ca. 18.50 Uhr erlitt die Beschwerdeführerin gemäss eigenen Angaben beim C.________ (Platz) in Bern eine «Streifung». Sie wurde mit der herbeigerufenen Sanitätspolizei in den Notfall des D.________ (Spital) gebracht, wo eine diskrete Hypästhenie / verminderte Sensibilitätsangabe im linken Bein festgesellt wurde. Als Ursache hierfür wurde von einer transient ischämischen Attacke (TIA), d.h. einer kurzfristigen Minderdurchblutung des Gehirns, ausgegangen.