1. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2020 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zum Nachteil der Strafund Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 5. Januar 2021 Beschwerde. Sie stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren fortzuführen.