5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1-9 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 10, v.d. Fürsprecher K.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt N.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 5. August 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: