Die Gefährdungsmeldung stellt die Mitteilung einer rechtserheblichen Tatsache dar, welche die Hilfsbedürftigkeit einer Person betrifft. Inhalt der Meldung sind Sachverhalte (Wahrnehmungen über Personen aufgrund von Äusserungen oder Verhaltensweisen), welche die Befürchtung nahelegen, dass die persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten der betroffenen Personen gefährdet sind, so dass Hilfe und Unterstützung gegebenenfalls durch behördliches Eingreifen erforderlich ist (vgl. STECK, in: Handkommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Personen- und Familienrecht - Partnerschaftsgesetz, 3. Aufl. 2016, N. 4 zu Art.