den Beschuldigten 9 sowie das Urteil des Regionalgerichts vom 27. März 2018 betreffend den Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung [Nichtgewährung des Vortritts gegenüber dem Beschuldigten 10]). Dies hätten die Beschuldigten 1, 2, 9 und 10 offenbar nicht überwunden, zumal es aufgrund der Bauentscheide zur Fortsetzung von Verfahren gekommen sei. Die Beschuldigten 1, 2, 9 und 10 wollten ihm seine Rechte in juristischen Verfahren beschneiden und hätten zu diesem Zweck die ehemaligen Anwohner mobilisiert. Diese hätten gar keinen Bedarf, gegen ihn und seine Ehefrau bei der KESB O.________ eine Gefährdungsmeldung einzureichen.