Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass das Ehepaar A.________ und B.________ seine Besorgnis sowohl beim Sozialamt wie auch beim Hausarzt geschildert hat, und C.________ als praktizierende Ärztin einen erhöhten Leidensdruck in der Nachbarschaft festgestellt hat. In ihrer Gefährdungsmeldung bleiben die Beschuldigten jedoch sachbezogen und schildern die Situation, wie sie von ihnen wahrgenommen wurde. Es werden keine herabsetzenden Ausdrücke oder Schimpfwörter verwendet. Auch gibt es keine Hinweise, dass die Beschuldigten die Aussagen in der Gefährdungsmeldung wider besseres Wissen gemacht hätten.