_ abschloss und die Akten zurück an die Staatsanwaltschaft sandte (vgl. S. 5 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 4. Dezember 2019). 3.3 Am 28. Januar 2020 (richtig: 2021) stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-10 wegen Ehrverletzung ein. Zur Begründung erwog sie das Folgende: Im vorliegenden Fall schlossen sich die Beschuldigten zusammen, weil sie ähnliche und sich wiederholende Erfahrungen mit den benachbarten Privatklägern gemacht hatten und verfassten die fragliche Gefährdungsmeldung. Betreffend die Aussage «einige von uns erhalten Dutzende von Seiten lange