_ beschrieb, welche er anlässlich eines Autounfalles zwischen ihm und dem Beschwerdeführer erlebt hatte. Die Beschuldigte 6 machte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. September 2019 von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In der aus den KESB-Akten hervorgehenden, undatierten Beilage zur Gefährdungsmeldung führt die Beschuldigte 6 u.a. an, M.________ sei wie eine Furie auf sie zugekommen, habe sie angeschrien und sie schlagen wollen, weil sie einmal gelacht habe, als diese ausgerutscht sei. Zudem habe M.________ jeweils im Garten den Wasserhahn voll aufgedreht und sie abgespritzt sowie einen Lieferanten davongejagt. M.________ schikaniere die ganze Nachbarschaft.