und M.________ gehabt. Der Beschuldigte 9 gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Juli 2019 zu Protokoll, die Nachbarn hätten den Inhalt der Gefährdungsmeldung gemeinsam entworfen und die Beschuldigte 3 habe die Meldung sinngemäss verfasst. Er habe 2017 das Haus neben dem Ehepaar L.________ und M.________ gekauft und dieses saniert. Bei allem, was er habe ändern wollen, habe das Ehepaar L.________ und M.________ Einsprache erhoben. Dabei habe er entsprechende Korrespondenz erhalten, in der er u.a. als Lügner dargestellt und beschimpft worden sei. Von M.________ habe er mehrmals mitbekommen, wie sie verbal ausgerastet sei und sich nicht im Griff gehabt habe.