5 ten habe, antwortete die Beschuldige 3, dass sie keine solche erhalten habe. Die Beschuldigten 1 und 2 hätten ihr aber solche vorgelesen und sie selbst habe solche gesehen. Der Beschuldigte 4 sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25. Juli 2019 aus, seine Lebenspartnerin (Beschuldigte 3) habe die Gefährdungsmeldung für die Nachbarschaft verfasst. Man sei zusammengesessen und jede Partei habe zusätzlich ein eigenes Schreiben an die KESB beigelegt. Er selber habe keine persönlichen Erlebnisse oder Probleme mit dem Ehepaar L.________ und M.________ gehabt.