Vom Beschwerdeführer sei sie nie persönlich angegangen worden, von dessen Ehefrau dagegen schon. Nachdem die Ehefrau des Beschwerdeführers von der Gefährdungsmeldung erfahren habe, habe diese sie am 17. April 2019 an der Bushaltestelle im Beisein ihrer Kinder beschimpft und bedroht. M.________ habe sie eine Lügnerin genannt und ihr gesagt, dass es ihr bald nicht mehr gut gehen werde und sie wisse, was sie meine. Auf die Frage, ob sie Anklage- und Schmähbriefe vom Ehepaar L.________ und M.________ erhal-