Eine Konfliktbearbeitung sei zuvor wiederholt versucht worden. Die Gefährdungsmeldung habe sie nicht unterschrieben und sie übernehme keine Verantwortung für deren Inhalt. Deshalb habe sie die nachträgliche Ergänzungsmeldung verfasst. Sie sehe sich als Ärztin und Konfliktberaterin dazu verpflichtet zu unterstützen, wenn der Leidensdruck anderer Leute ein bestimmtes Mass überschreite. Vom Beschwerdeführer sei sie nie persönlich angegangen worden, von dessen Ehefrau dagegen schon.